Änderungen beim Zusatzbeitrag 2019

Zusatzbeitrag 2019 (c) fotolia.de / coloures-pic

Eine der weitreichendsten Änderungen bringt das Versichertenentlastungsgesetz für Arbeitnehmer. Denn der im Moment bis zu 1,7 Prozent hohe Zusatzbeitrag wird ab 2019  wieder zur Hälfte von den Arbeitgebern getragen werden. Derzeit zahlen ausschließlich die Arbeitnehmer den kassenindividuellen zusätzlichen Beitrag.

 

 

Rechenbeispiel – Zusatzbeitrag 1.0 %

[table id=2 /]

 

Rechenbeispiel – Zusatzbeitrag 1.6 %

[table id=3 /]