Finanziell bessergestellt werden durch das Versichertenentlastungsgesetz auch die Rentnerinnen und Rentner.
Denn die Rentenversicherung übernimmt beim Krankenkassenbeitrag den Arbeitgeberanteil. Den Zusatzbeitrag mussten die Rentner bislang vollständig allein tragen, was vor allem für alleinstehende ältere Menschen mit einer geringen Altersrente eine zusätzliche Belastung darstellte.
Ab 2019 wird der Zusatzbeitrag je zur Hälfte von der Rentenversicherung und den (pflichtversicherten) Rentnern getragen.Bei pflichtversicherten Rentnern erhöht sich automatisch die Nettorente. Aber auch freiwillig versicherte Rentner können nun von der Rentenversicherung einen Zuschuss zum Zusatzbeitrag erhalten.
[tabs style=“default“ active=“1″ vertical=“no“][tab title=“Zusatzbeitrag Rentner 2018″ disabled=“no“ anchor=““ url=““ target=“blank“ class=““]2018 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,0 Prozent. Bei einer Bruttorente von 1.500 EUR zahlen Rentner einen Zusatzbeitrag von 15 Euro im Monat an die Krankenkasse. [/tab] [tab title=“Zusatzbeitrag Rentner 2019″ disabled=“no“ anchor=““ url=““ target=“blank“ class=““]Ab 2019 übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte des Zusatzbeitrags. Bei einer Bruttorente von 1.500 Euro zahlen Rentner im Schnitt nur noch 7,50 Euro als Zusatzbeitrag an die Krankenkasse.[/tab] ][/tabs]